Finanzierung
Nein, wir können Ihr Kauf-Objekte nicht aus eigenen Mitteln finanzieren. Aber als Finanzierungs-Spezialisten können wir Ihnen zu einer vorteilhaften Objekt-Finanzierung verhelfen.
In der Regel finanziert Ihre Bank, Versicherung oder Pensionskasse maximal 80 % des Kaufpreises / Verkehrswertes (ca. 66 % 1. Hypothek, ca. 14 % 2. Hypothek). Die restlichen 20 % sollten Sie als Eigenkapital einbringen. Das Eigenkapital kann selbstverständlich höher sein, so dass Sie weniger Hypotheken benötigen und damit eine tiefere monatliche Liegenschafts-Belastung erreichen. Bei fehlendem Eigenkapital besteht allenfalls die Möglichkeit, Pensionskassen-Gelder vorzubeziehen oder zu verpfänden.
Eine (Teil-)Auszahlung aus der Pensionskasse oder aus der gebundenen Vorsorge 3a können Sie für den Eigenbedarf einsetzen:
- Für Erwerb und Erstellung von selbst bewohntem Wohneigentum
- Als wertvermehrende und werterhaltende Investition in Ihr Eigenheim
- Als Rückzahlung Ihrer Hypothekarschuld
- Für den Erwerb von Anteilscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft
Kapitalbezug
Mit dem Kapitalbezug aus der 2. bzw. 3. Säule können Sie also Ihr Eigenkapital erhöhen und zudem von Steuersparmöglichkeiten z. B. durch Splitting der Auszahlung profitieren.
Verpfändung
Bei einer Verpfändung wird Ihr Kapital nicht aus der Pensionskasse oder gebundenen Vorsorge 3a abgezogen, sondern geht als Sicherheit in die Verfügung Ihrer Raiffeisenbank über.
- Es werden keine Mittel bezogen, also werden auch keine Steuern fällig.
- Alters- und Risikoleistung der Pensionskasse bleiben vollumfänglich bestehen, solange kein Vorsorgefall eintritt.
Beim Vorbezug aus der Pensionskasse oder aus der gebundenen Vorsorge 3a beziehen Sie einen Teil Ihres Vorsorgekapitals als Eigenkapital:
- Die Auszahlung erfolgt an die Bank oder direkt an den Immobilienverkäufer.
- Das vorbezogene Guthaben wird wie eine Kapitalleistung aus Vorsorge besteuert.
- Die Altersleistungen der Pensionskasse werden entsprechend verringert.
- Die Risikoleistungen der Pensionskasse können sich z. B. zwecks Verkauf oder Scheidung reduzieren (Ihre Pensionskasse gibt Auskunft).
- Rückzahlungspflicht bei Vermietung und Veräusserung
Die wichtigsten Finanzierungslösungen im Überblick
- Variable Hypothek: Hypothek mit langfristiger Laufzeit, Zinssatz variiert je nach Kapitalmarktlage, wird direkt oder via 3. Säule indirekt amortisiert.
- Festhypothek: Hypothek mit 2- bis 15-jähriger Laufzeit und festem Zinssatz über vereinbarte Laufzeit kann in der Regel nicht direkt, sondern nur indirekt via 3. Säule amortisiert werden. Zinssätze können nach Vereinbarung bei bestimmten Banken gegen einen Zuschlag bis 24 Monate im Voraus fixiert werden (Terminhypothek).
- Libor-Hypothek: Hypothek mit verschiedenen Laufzeiten und periodisch angepasstem Zinssatz auf Basis eines Geldmarktsatzes (kurzfristiger Zinssatz); kann in der Regel nicht direkt, sondern nur indirekt via 3. Säule amortisiert werden. Bei bestimmten Banken gibt es zudem eine Absicherungsmöglichkeit gegen steigende Zinsen, bei der höchstens der vereinbarte Maximalzinssatz bezahlt wird.
- Minergie-Hypothek: Vergünstigte Hypothek für Bauten im Minergie-Standard mit Minergie-Zertifikat.
- Baufinanzierung: Zur Finanzierung eines Neubaus oder grösseren Umbaus wird Ihr Eigenkapital auf ein Baukonto überwiesen. Davon werden sämtliche Rechnungen bis zur Fertigstellung Ihres Baus bezahlt. So haben Sie stets die Übersicht über die beglichenen Rechnungen.
- Renovationsfinanzierung: Mit der Renovationsfinanzierung wickeln Sie Ihren Umbau unkompliziert und schlank ab: Für kleinere Projekte wird Ihre bestehende Hypothek direkt aufgestockt. Grössere Vorhaben laufen über eine Baufinanzierung.

