
Vertragswesen
Sie verstehen nur "Bahnhof" und sind mit dem Anwalts-Deutsch nicht vertraut?
Im Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf /Verkauf bzw. einer Liegenschafts-Finanzierung fallen verschiedene Formalitäten an, die für einen Laien nur schwer zu verstehen sind. Als Spezialisten beurteilen wir gerne Ihren:
- Kaufvertrag: Dieser wird in der Regel durch das zuständige Grundbuchamt am Sitz der Liegenschaft oder in bestimmten Kantonen durch einen Notar ausgefertigt.
- Hypotheken-Vertrag: Heute gibt sich eine Bank in der Regel nicht mehr mit nur einem Hypothekar-Vertrag zufrieden. Es gilt somit nicht nur den Basis-Vertrag, sondern auch die Spezial-Verträge für Ihre ausgewählten Finanzierungs-Modelle mit all ihren Konsequenzen zu beurteilen. Ebenso ist das Kleingedruckte in den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen öfters nur schwer verständlich.
- Darlehens-Vertrag: Er wird dann notwendig, wenn Sie z.B. von privater Seite ein Mitfinanzierungs-Darlehen zu einem Liegenschaftskauf erhalten. Oder der Verkäufer hilft Ihnen mit einem Stehbetrag aus und beharrt auf einem grundpfandgesicherten Darlehen.
- Pfand-Vertrag: Der Geldgeber verlangt in der Regel für seine Hypothek / sein Darlehen ein Grundpfandrecht (Schuldbrief). Zur Errichtung eines solchen Schuldbriefes wird ein Pfand-Vertrag benötigt.

